Ab Montag, den 30.8. tritt die 3-G-Regel in Kraft!

Ab Montag, den 30.8. tritt die 3-G-Regel in Kraft!

 
der 7-Tage-Inzidenzwert für den Landkreis Passau hat mittlerweile den Grenzwert von 35 überschritten. Somit gilt ab Montag, 30. August 2021 die "3-G-Regel" in Bayern und es treten die im letzten Vermieter-Rundschreiben angekündigten Verschärfungen in Kraft: Bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von 35 oder mehr ist die Vorlage eines 3-G-Nachweises vollständige Corona-Impfung (mit Impfpass bestätigt vor mind. 14 Tagen) Nachweis über Corona-Genesung (mind. 28 Tage bis max. 6 Monate / über 6 Monate mit 1 Impfung vor mind. 14 Tagen) negatives Testergebnis (negativer PCR Test nicht älter als 48 Stunden oder negativer POC-Antigentest/Schnelltest nicht älter als 24 Stunden) erforderlich.

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