März 2020

Update 13.03. Bayern schließt die Schulen bis 6.4.

 
Was als reine Vorsichtsmaßnahme gedacht war, um eine Verbreitung des Corona-Virus einzudämmen, kommt bei der Bevölkerung anscheinend ganz anders an. Wir erhalten derzeit panische Anrufe, es wäre alles geschlossen usw. Dem ist nicht so! Nach wie vor gilt, in Bad Füssing findet alles im normalen Rahmen statt. Alle Thermen sind geöffnet.

Hier ein paar Antworten auf häufig gestellte Fragen: Es gab noch keinen Corona-Fall in Bad Füssing. Unser Haus ist nicht geschlossen. Eine Verbreitung über das Thermalwasser ist nicht möglich.

Und noch ein paar rechtliche Dinge: (siehe Quellenangabe am Ende des Textes)

Darf ein Feriengast die Buchung einer Ferienunterkunft kostenlos stornieren,

...wenn er aus allgemeiner Verunsicherung und Angst vor Ansteckung durch das Coronavirus nicht reisen möchte?
Nein. Grundsätzlich gilt: Verträge sind zu erfüllen. Die Übernachtung in einer Ferienunterkunft ist in der Regel ein Mietverhältnis (in Ausnahmefällen gilt das Reiserecht). Solche Verträge sind nicht ordentlich kündbar, ein Widerrufsrecht gibt es nicht, ein Rücktrittsrecht grundsätzlich nur dann, wenn es vertraglich vereinbart ist. Der Mieter ist daher bei einer bestätigten Buchung grundsätzlich zur Zahlung verpflichtet. Soweit vertraglich vereinbart, kann er gegebenenfalls gegen Gebühr stornieren.
...wenn die Unterkunft in einem Gebiet liegt, in dem mehrere Fälle von Corona-Erkrankungen bekannt geworden sind, ohne dass das Gebiet abgesperrt oder eine behördliche Warnung vor Reisen dorthin ausgesprochen wird? (Anmerk.: trifft auf Bad Füssing nicht zu!)
Nein. Ist die Wohnung zugänglich und ohne Ge-sundheitsgefahren (die sich aus der Benutzung der Wohnung ergeben) bewohnbar, kann der Gast nicht oder nur gegen eine möglicherweise vertraglich vereinbarte Stornogebühr kündigen bzw. vom Vertrag zurücktreten.
...wenn die Unterkunft in einem Gebiet liegt, das aufgrund verstärkten Auftretens von Corona-Erkrankungen abgesperrt ist oder für das eine behördliche Warnung vorliegt?
Ja. Eine kostenlose Stornierung, aufgrund eines außerordentlichen Kündigungsrechts aus wichtigem Grund (z. B. Gefährdung der Gesundheit durch Benutzung der Wohnung/höherer Gewalt), ist dann denkbar, wenn die Wohnung nicht zugänglich ist (z. B. weil sie sich in einem abgesperrten Gebiet befindet) oder es in der Um-gebung der Wohnung zu einem erhöhten akuten Corona-Ausbruch kommt und das Gebiet von amtlicher Seite (z. B. Gesundheits- oder Innenministerien der Länder, Bundesministerien, Robert-Koch-Institut, örtliche Gesundheitsbehörden) als Risikogebiet eingestuft wird. In diesem Fall wäre es für den Gast entweder nicht möglich oder nicht zumutbar anzureisen. Für den Gastgeber kommt unter Umständen eine Entschädigung nach dem Infektionsschutz-gesetz in Betracht, wenn behördliche Maßnah-men (z. B. Quarantäne) angeordnet wurden.
..wenn er am Coronavirus erkrankt ist? Nein. Auch wenn der Feriengast (Mieter) persönlich verhindert ist, z. B. aufgrund einer Erkrankung (z. B. am Coronavirus), ist er zur Zahlung verpflichtet. Der Vermieter muss sich dann allerdings ersparte Aufwendungen (zum Beispiel durch Weitervermietung oder ersparte Stornierungen im Krisenfall Beispiel Coronavirus: Dieses Recht gilt für Gastgeber Betriebskosten) anrechnen lassen. Möglicherweise kann sich der Gast die Kosten von einer Reiserücktrittsversicherung erstatten lassen
....wenn die Unterkunft gebucht wurde, um z. B. eine Veranstaltung (z. B. Messe) zu besuchen, die aus Risikovorsorge gegen eine Corona-Epidemie abgesagt wurde?
Nein. Eine Stornierung wegen „Wegfalls der Geschäftsgrundlage“ kann im Regelfall nicht geltend gemacht werden, es sei denn, die Unter-kunft wurde explizit als Messeunterkunft (z. B. im Rahmen eines Pakets) angeboten.

Quelle: Deutscher Tourismusverband e.V.Schillstraße 9 · 10785 Berlin, Tel. 030 / 856 215-0

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Es gibt keine Grund nicht nach Bad Füssing zu reisen, ganz im Gegenteil

Update 12.03.20

Es gibt keine Grund nicht nach Bad Füssing zu reisen, ganz im Gegenteil

Wir haben uns ein paar Gedanken gemacht, warum es gerade jetzt keinen Sinn macht auf eine Reise nach Bad Füssing zu verzichten.

7 Gründe, die durchaus für einen Urlaub im März 2020 in Bad Füssing sprechen

  1. in unserem Haus sind die Hygiene-Standards gewohnt hoch und wurden in den letzten Wochen nochmals verstärkt. Wir haben rechtzeitig Desinfektionmittel, Seife und Toilettenpapier eingekauft!
  2. in Bad Füssing gab und gibt es noch keinen Infektions-Fall!
  3. Das Virus verträgt keine Wärme. In unserem Thermalbad kann es nicht zur Ansteckung kommen (Wärme & Chlor). Die Saunen (90°C) sind der sicherste Ort überhaupt.
  4. Im Urlaub müssen Sie nicht einkaufen! Wir versorgen Sie und lassen uns alles liefern. Sie sind also nicht, im Gegensatz zu Ihrem Zuhause, der Gefahr von einer Infektion über einen Einkaufswagen oder dem Schlangestehen an der Kasse ausgesetzt.
  5. Große Veranstaltungen sind abgesagt, aber kleine gibt es nach wie vor noch. Nehmen Sie wieder am Leben teil. Genießen Sie das Leben-> Angst ist immer ein schlechter Ratgeber (und schwächt das Immunsystem).
  6. durch die Panikmache bleiben auch bei uns in Bad Füssing ein Teil der Gäste aus. Gut für Sie: Sie bekommen in Cafés, Thermen, Kurpark immer einen guten Platz!
  7. Werden Sie unser Held! Kommen Sie trotzdem nach Bad Füssing und wir belohnen Sie für Ihre Treue! Sie erhalten bei einem Aufenthalt im März 2020 von uns einen Gutschein für Ihren nächsten Aufenthalt!
    Unser Staffelung:
    *Sie buchen für 2-4 Übernachtungen -> Sie erhalten einen Gutschein über 20,-- €
    *Sie buchen für 5 Nächte oder länger -> Sie erhalten einen Gutschein über 50,-- €.
    *(gilt nur für direkte Buchungen per E-Mail oder Telefon, nicht für Buchungen über Portale wie Booking.com o.ä.! Gutscheine pro gebuchtem Zimmer! Gutscheine können ab 1.5.2020 für 1 Jahr eingelöst werden)

Es macht also überhaupt keinen Sinn auf das Schöne im Leben zu verzichten.

 

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Update zum Corona-Virus 11.03.20

Für alle besorgten Reisenden die aktuellen Infos zum Thema Coronavirus: Update (11.03.) Bisher weiterhin keine Erkrankung in Bad Füssing oder den umliegenden Orten! Alle Schulen und KIGAs im Landkreis Passau geöffnet (1 Ausnahme: Vilshofen/ 42 km von Bad Füssing entfernt). Warme Thermen und Saunen gelten als sehr sicher! Der Virus kann Wärme nicht vertragen! Im Haus achten wir auf höchsten Desinfektions-Standard. Wir tun weiterhin alles für Ihre Gesundheit. Wir möchten dass Sie bei uns einen schönen Urlaub verbringen, und gesund und glücklich wieder nach Hause fahren können.
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