Verwaltungsgericht kippt Wellness-Verbot und erlaubt Saunen und Innenschwimmbecken

Verwaltungsgericht kippt Wellness-Verbot und erlaubt Saunen und Innenschwimmbecken

 

Das Verwaltungsgericht Regensburg hat am 12.6. festgestellt, dass die 5. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung dem Betrieb des Innenschwimmbeckens, einer Sauna im Innenbereich sowie einer Sauna im Außenbereich eines Hotels nicht entgegensteht.

Dieser Beschluss gilt vorerst nur für das klagende Hotel. Wir gehen aber davon aus, dass am Montag die Staatsregierung, um eine Klagewelle zu vermeiden, nachzieht und die Infektionschutzmaßnahmenverordnung diesbezüglich für alle Hotels anpasst.

Das heißt für Sie, liebe Gäste, baden im Hallenbad und saunieren wäre mit den geltenden Hygienevorschriften ab Montag wieder erlaubt.

Die Vernunft wird siegen!

 

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